Versteigerungstermin vorbei
Der Termin am Montag, 14. September 2026, 10:00 Uhr ist vorbei. Das Ergebnis veröffentlichen die Gerichte nicht.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Resthofstelle mit Wohnhaus, Zwischenbau, Garage, ehem. Auszugshaus, ehem. Stall mit Anbauten, Laube
Originaltext der Bekanntmachung
Lfd. Nr.GemarkungFlurFlurstückWirtschaftsart und LageGröße m² 1Bobbau2381Gebäude- und Freifläche, Dorfstraße 202608 Unverbindliche Angaben laut Gutachten: (auf der Grundlage von sachgerechten Annahmen, die aus den eingeschränkten Inaugenscheinnahmen sowie den vorliegenden Unterlagen und Auskünften abzuleiten waren)Resthofstelle bebaut mit einem Wohnhaus: einseitig teilweise angebaut errichtet; vermutlich Teilunterkellerung, Erdgeschoss, Obergeschoss, ausgebautes Dachgeschoss; Baujahr vermutlich vor 1900; umfangreiche Instandsetzungen und Modernisierungen (Sanierung) um 1995 sowie ein Dachgeschossausbau um 2022; aufgrund Leerstand vermutlich nicht mehr instand gehalten; ca. 240 m² geschätzte Gesamtwohnfläche; nach äußerem Anschein wird noch eine zumindest überwiegend angemessene/ zeitgemäße Nutzbarkeit unterstellt Zwischenbau: überwiegend angebaut errichtet, nur Erdgeschoss, Baujahr vermutlich vor 1990, mit teilweisen Instandsetzungen um 1990; als Nebengebäude vermutlich noch nutzbar Garage: einseitig angebaut errichtet; Erdgeschoss und Dachgeschoss; Baujahr vermutlich 1905, mit teilweisen Instandsetzungen; als Nebengebäude vermutlich noch nutzbar ehem. Auszugshaus: einseitig angebaut errichtet; Teilunterkellerung, Erdgeschoss, Obergeschoss, Dachgeschoss; Baujahr vermutlich um 1905, mit Instandsetzungen und Umbauten um 1990; als Nebengebäude vermutlich noch nutzbar ehem. Stall mit Anbauten:teilweise angebaut errichtet; Erdgeschoss und Dachgeschoss (ohne Anbauten); Baujahr vermutlich um 1905, mit teilweisen Instandsetzungen um 1990; als Nebengebäude noch nutzbar Laube:vermutlich freistehend errichtet; nur Erdgeschoss; Baujahr vermutlich vor 1990; als Nebengebäude vermutlich noch nutzbar Für Teile des ehemaligen Stalls erfolgt eine (unentgeltliche) Nutzung zu Freizeitzwecken durch einen Dritten.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen auf zvg-portal.de
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