Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Freitag, 30. Oktober 2026, 09:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum), Dachboden
Originaltext der Bekanntmachung
Laut Sachverständigengutachten: Am Bewertungsstichtag vermutlich leerstehendes Teileigentum im Dachboden des mehrgeschossigen Mehrfamilienhauses „Enneper Str. 168“ mit ca. 52 m² nebst Kellerraum. Dem Sachverständigen war eine Innenbesichtigung des Objekts nicht möglich. Nach sachverständiger Auffassung ist der Dachraum ausbaufähig, eine Baugenehmigung liegt jedoch nicht vor. Auf dem Flurstück 266 und dem angrenzenden Teil des Flurstücks 315 befindet sich eine Altablagerung (Basisauffüllung) aus dem Jahre 1952. Art und Zusammensetzung der Füllmaterialien sind nicht bekannt. Untersuchungen liegen nicht vor. Ein Altlastengutachten wurde nicht eingeholt. Das Objekt wurde entgegen den Ausführungen im Gutachten und in der Terminsbestimmung nicht öffentlich gefördert; dieser Umstand wurde dem Gerich erst nach der Veröffentlichung der Terminsbestimmung bekannt. Für eine Zuschlagserteilung ist die Zustimmung des WEG-Verwalters erforderlich. Bei dem betreibenden Gläubiger handelt es sich um eine Behörde. Ein Ansprechpartner ist daher nicht zu benennen, da dieser weder weitere Auskünfte erteilen, Verkaufsgespräche führen, noch eine Besichtigung vermitteln kann.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Hagen auf zvg-portal.de
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