Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Mittwoch, 18. Februar 2026, 09:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Zweifamilienhaus, Zweifamilienhaus, als Vierfamilienhaus genutzt, als Vierfamilienhaus genutzt
Originaltext der Bekanntmachung
Laut Sachverständigengutachten (per Wertermittlungsstichtag 05.04.2025), das ohne Innenbesichtigung erstellt wurde: Zwei Grundstücke mit Bebauung durch ein unterkellertes, zweigeschossiges Mehrfamilienwohnhaus (Baujahr ca. 1967) mit ungenehmigtem Wintergartenanbau auf Flurstück 675, laut Bauplänen bestehend aus zwei baurechtlich genehmigten Dreizimmerwohnungen im Erdgeschoss (mit Diele, Flur, Küche, Bad und Terrasse, Wohnfläche ca. 106 m²) und ersten Obergeschoss (mit Diele, Flur, Küche, Bad und Loggia, Wohnfläche ca. 98 m²). Im ausgebauten Dachgeschoss befinden sich zwei, baurechtlich nicht genehmigte Einzimmerwohnungen (mit Flur, Küche und Bad mit ca. 56 bzw. 36 m² Wohnfläche). Auf den Grundstücken befindet sich weiterhin eine Einzelgarage mit Abstellraum als Eigengrenz-/ Überbau. Die Wohnungen sind nach Bericht der eingesetzten Zwangsverwalterin ab 15.01.2025 vermietet. Kontakt z. Gläubigerin: Tel. 0221 226 55512
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Leverkusen auf zvg-portal.de
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