Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Montag, 03. August 2026, 09:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Einfamilienhaus, Eigentumswohnung (ab 5 Zimmer)
Originaltext der Bekanntmachung
Das Bewertungsobjekt ist Bestandteil einer Wohneigentumsanlage, bestehend aus einem im Jahr 1997 errichteten Mehrfamilienhaus, einem straßenseitig in ca. 1936 errichteten Einfamilienhaus sowie einem hofseitig ursprünglich als Wirtschaftsgebäude errichteten und in ca. 1950 neu auf-bzw. umgebauten Einfamilienwohnhaus. Die Eigentumsanlage umfasst insgesamt 8 Wohnungs- und 6 Teileigentume an Pkw-Stellplätzen im Garagengeschoss des Mehrfamilienhauses. Bei dem zu bewertenden Sondereigentum handelt es sich um das hofseitig gelegene Einfamilienhaus, das beidseitig angebaut ist (Mittelhaus). Ein Stellplatz ist nicht vorhanden. Es besteht ein dem Alter entsprechender Instandhaltungs- und Modernisierungsbedarf, der für eine nachhaltige Nutzung und zur Erfüllung heutiger energetischer Anforderungen zu beseitigen ist.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Bonn auf zvg-portal.de
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