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gewerblich genutztes Grundstück
Originaltext der Bekanntmachung
drei Gewerbegrundstücke (Ruine bzw. Industriebrache) am Ortskernrand gelegen; Innenbesichtigung nicht möglich; seit 2010 Nutzung ausschließlich zu Lagerzwecken; im Sächsischen Altlastenkataster als "Belassen" geführt, da analytische Untersuchungen nicht für alle für den Standort altlastenrelevante Schadstoffe sowie keine Angaben zum Farb- und Öllager sowie der Lackiererei (nach dem Altlastengutachten vom Dezember 2007 sind bei Fortsetzung der Nutzung keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich (chemische Analytik ohne altlastenrechlich relevante Bodenverunreinigungen, aus abfallrechtlicher Sicht nur geringfügige Einschränkungen bei der Verwertbarkeit des ggf. anfallenden Bodenaushubs)1. Grundstück Flurstück 353/1: "gefangenes" Grundstück; Erschließung über Grundstücke Flurstück 353 b und 354; Bauzeit zwischen 1920 und 19402. Grundstück Flurstück 353 b: laut Bauakte im Jahre 1890 um einen Anbau erweitert3. Grundstück Flurstück 354: Bauzeit zwischen 1920 und 1940; Linde als Einzelbau lt. Baumschutzsatzung unter Naturschutz
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Chemnitz auf zvg-portal.de
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