Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Montag, 22. Juni 2026, 10:30 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Kfz-Stellplatz (Tiefgarage), Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer), Kfz-Stellplatz (Tiefgarage), Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Originaltext der Bekanntmachung
Bei der Liegenschaft mit den zu bewertenden Sondereigentumen handelt es sich um eine Wohneigentumsanlage, die im Zuge der Bauvorhaben der „Rheinpark-Residenz“ oberhalb der Rheinpromenade, Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre errichtet wurde. Bei der in 1990 errichteten Wohnanlage mit den zu bewertenden Sondereigentumen handelt es sich um eine Häusergruppe, bestehend aus 3 Mehrfamilienhäusern in der Denglerstr. 68, 70 und 72. Im Untergeschoss der Wohnanlage befindet sich eine Gemeinschaftstiefgarage, die sich über mehrere Grundstücke verschiedener Eigentümergemeinschaften erstreckt. Bei dem zu bewertenden Sondereigentum Nr. 211 handelt es sich um eine Zweizimmer-Wohnung im 2. Obergeschoss (Denglerstr. 72) mit einem Sondernutzungsrecht an einem Abstellraum im Kellergeschoss. Bei dem zu bewertenden Sondereigentum Nr. 320 handelt es sich um einen Pkw-Stellplatz im Tiefgaragengeschoss der Gemeinschaftstiefgarage. Der im Rahmen der Besichtigung feststellbare allgemeine bauliche Zustand der Liegenschaft mit den Bewertungsobjekten ist dem äußeren Eindruck nach normal und hinterlässt einen insgesamt gepflegten Gesamteindruck.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Bonn auf zvg-portal.de
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