Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Mittwoch, 18. März 2026, 10:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Garage, Einfamilienhaus, unbebautes Waldgrundstück
Originaltext der Bekanntmachung
Einfamilien-/ Fertighaus Baujahr 1973 mit PKW-Doppelgarage in 51069 Köln- Dellbrück, Bensberger Marktweg 391auf insgesamt 3800 m² großer Fläche, freistehend. Das Einfamilienhaus befindet sich in einem vernachlässigten baulichen Unterhaltungs- und Pflegezustand. Laut Gutachten sind die baulichen Anlagen im Sinne des § 8 Abs. 3 ImmoWertV, auch im Hinblick auf eine evt. Schadstoffproblematik des Okal-Fertighauses, nicht mehr wirtschaftlich nutzbar (Liquidationsobjekt). Bei dem rückwärtigen Grundstücksteil handelt es sich um Mischwald mit schützenswertem Baumbestand und teilweisem Landschaftsschutzgebiet. Die Einzelwerte betragen: - Gemarkung Thurn-Strunden Blatt 139, lfd. Nr. 3 116.000,00 € - Gemarkung Thurn-Strunden Blatt 139, lfd. Nr. 4 400,00 € - Gemarkung Thurn-Strunden Blatt 139, lfd. Nr. 2 791.000,00 € Eine Weitergabe der Kontaktdaten der Antragstellerin kann gem. DSGVO nicht - auch nicht telefonisch - erfolgen. Gutachteneinsichten können zu den allgemeinen Publikumszeiten des Gerichts, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Entsprechende Termine können online auf der Internetseite des Amtsgerichts Köln oder telefonisch unter den Nummern 0221/7711-782, 197, 323 oder 842 vereinbart werden. Geben Sie hierbei unbedingt das Aktenzeichen des Verfahrens an (z.B. 92 K …/20)
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Köln auf zvg-portal.de
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