Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Mittwoch, 29. Juli 2026, 13:30 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
2 Doppelhaushälften
Originaltext der Bekanntmachung
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):Die Grundstücke befinden sich an der Durchgangsstraße am nördlichen Ortsrand von Kahl, unweit des Gewerbegebiets Heide-West.Beide Grundstücke sind jeweils mit einer Doppelhaushälte bebaut. Dabei handelt es sich um einen Neubau (Flst. 2345/22) und einen Altbau mit Anbau (Flst. 2345/100). Beide Gebäude sind lediglich durch eine Trennfuge voneinander separiert.Flurstück 2345/22Der Neubau, Baugenehmigung 2011, mit UG, EG, OG und DG, beinhaltet 1 Wohneinheit. Das Objekt ist nicht vollumfänglich fertiggestellt. Eine Innenbesichtigung konnte nicht stattfinden.Flurstück 2345/100Bei dem Altbau mit UG, EG, OG und DG handelt es sich um ein auf zwei Grundstücken gebautes Einfamilienhaus mit angrenzendem Nebengebäude (Anbau). Der Überbau auf das Grundstück Flst. 2345/22 beträgt ca. 31 qm. Baujahr ca. zwischen 1920 und 1935, Anbau 1960er Jahre. Eine Nutzung als Mehrfamilienhaus ist nicht genehmigt; das Gebäude ist in einem modernisierungsbedürftigen Zustand. Es liegt eine Genehmigung für einen Wohnhausanbau vor.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Aschaffenburg auf zvg-portal.de
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