Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Montag, 18. Mai 2026, 08:45 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Wohnungseigentum
Originaltext der Bekanntmachung
Zum Wohnungseigentum gehört die vollständige linke Gebäudeseite vom Erd- über das Dachgeschoss bis zum Dachspitz eines freistehenden nicht unterkellerten Zweifamilienwohnhauses. Die Wohneinheit besitzt einen separaten Eingang. Rückwärtig wurde ein Wintergarten angebaut. Des weiteren gehört noch ein Swimmingpool zum Bestand sowie das Nebengebäude mit G bezeichnet. Dort befindet sich im Obergeschoss eine kleine sanierungsbedürftige Ferienwohnung mit separaten äußerem Zugang, im Erdgeschoss eine Doppelgarage sowie ein kleiner Lager- oder Büroraum. Wohn-/Nutzfläche Hauptgebäude: 182,24 m², Wohn-/Nutzfläche Nebengebäude: 53 m², Baujahr 2000 (jeweils lt. Aufteilungsplan)
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Dresden auf zvg-portal.de
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