Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Donnerstag, 22. Oktober 2026, 09:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Einfamilienhaus mit Nebengebäude, Garage, Kfz-Stellplatz
Originaltext der Bekanntmachung
Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein ca. 1953 wiederaufgebautes einseitig angebautes, teilunterkellertes, zweigeschossiges Einfamilienhaus mit nicht ausgebautem Dachgeschoss und unterkellertem, eingeschossigen Anbau sowie ein rückwärtig errichtetes, zweigeschossiges Hinterhaus bzw. Nebengebäude mit Lager- und Nutzflächen im EG sowie Hobby-/Nebenflächen im OG, das Einfamilienhaus verfügt über ca. 145,97 qm Wohnfläche, die sich im EG undOG anordnen. Das Hinterhaus umfasst insgesamt 81,26 qm Hobby/Nebenflächen. Im EG des Nebengebäudes ist ebenfalls eine Garage angeordnet. Es besteht Instandhaltungs- und Instandsetzungsrückstau. Ferner sind Baulasten im Baulastenverzeichnis der Bundesstadt Bonn eingetragen Baulastenblatt-Nr. 10014 und11656, 9897, s. Gutachten Bl. 6 ff. Zum Wertermittlungsstichtag war das Bewertungsobjekt leer und ungenutzt.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Bonn auf zvg-portal.de
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