Versteigerungstermin vorbei
Der Termin am Donnerstag, 25. Juni 2026, 09:00 Uhr ist vorbei. Das Ergebnis veröffentlichen die Gerichte nicht.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
unbebautes Grundstück
Originaltext der Bekanntmachung
Grundbucheintragung:|Eingetragen im Grundbuch von SteingrubenJe 1/2 Miteigentumsanteil anlfd.Nr.GemarkungFlur, FlurstückWirtschaftsart u. Lagem²BlattBV 4SteingrubenVerkehrswert: 1.350,00 €Hälfteanteil: 675,00 €321/3Hof- und Gebäudefläche, Gründlandin den Böhläckern2.450146BV 3SteingrubenVerkehrswert: 1.330,00 €Hälfteanteil: 665,00 €321/2Grünlandin den Böhläckern2.420146|1. BV 4, Fl.St. 321/3Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):Es handelt sich gem. Gutachten um eine unbebaute Grünfläche mit BaumbestandVerkehrswert:1.350,00 €2. BV 3, Fl.St. 321/2Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):Es handelt sich gem. Gutachten um eine unbebaute Grünfläche mit Baumbestand.Verkehrswert:1.330,00 €Beschlagnahme: 27.11.2025Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.Hinweis:Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Rockenhausen auf zvg-portal.de
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