Chronologie
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unbebautes Grundstück
Originaltext der Bekanntmachung
Unbebautes Grundstück, welches zurzeit als Lagerplatz für Baustoffe genutzt. Aufgrund der Lage des Grundstücks im Ortsteil Üfingen und der Abmessungen desGrundstücks mit ca. 15 m Breite im vorderen und ca. 9 m Breite im hinteren Bereich sowie des Wegerechtes für das Flurstück 34/38 der Flur 1 ist das Grundstück nur eingeschränkt nutzbar. Darüber hinaus bestehen im hinteren Teil des Grundstücks Grenzbebauungen auf den benachbarten Grundstücken.Allgemeine Informationen erhalten Sie über den Info-Point unter der Telefonnummer: 0800 111 20 21.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Salzgitter auf zvg-portal.de
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