Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Freitag, 19. Juni 2026, 11:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Originaltext der Bekanntmachung
Freistehendes, ehemaliges Einfamilienhaus, das in mehreren Bauabschnitten im Wesentlichen 1993-1995 errichtet und erweitert wurde. Das Gebäude wurde in I-bis II--geschossiger Bauweise, nicht unterkellert und mit einer einseitig angebauter Garage gebaut und im Jahre 2000 in drei Wohnungseigentume mit Abgeschlossenheitsbescheinigung aufgeteilt. Das gesamte Haus -somit die Wohnungen Nrn. 1-3 und die Garage- konnten besichtigt werden Die Wohnung Nr. 3 ist zum Wertermittlungsstichtag unbewohnbar, stark vernachlässigt und seit Jahren nicht bewirtschaftet. Eine Hausverwaltung besteht nicht. Rücklagen wurden nicht gebildet. Die Wohnung Nr. 3 liegt im Dach-bzw. Obergeschoss des Hauses und umfasst nach Teilungserklärung einen Flur, drei Abstellräume, Dusche/WC, Küche, Wohn-Schlafzimmer und Terrasse. Die Wohnfläche der Wohnung 3 konnte aus der Bauakte mit 82,74 m² entnommen werden, hierbei ist die Terrasse zur Hälfte berücksichtigt. Die Zentralheizung liegt innerhalb der Wohnung Nr. 1, die Teilungserklärung ist diesbezüglich anzupassen und entsprechende Vereinbarungen zu treffen oder die Zentralheizung im Bereich des Gemeinschaftseigentums zu installieren, falls eine Sanierung des gesamten Wohn- und Gemeinschaftseigentum durchgeführt werden sollte. Besonderheiten s. Gutachten
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Düren auf zvg-portal.de
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