Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Montag, 13. April 2026, 11:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Kfz-Stellplatz, sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum)
Originaltext der Bekanntmachung
Eingetragen im Grundbuch von ZernsdorfMiteigentumsanteil verbunden mit SondereigentumME-AnteilSondereigentums-ArtSE-Nr.SondernutzungsrechtBlatt 309/10.000Wohnung, Loggia, Dachterrasse und Abstellraum im Haus HNr. 54in der Anlage 4d mit SP54 bezeichnete zwei Kfz-Stellplätze3078 BV-Nr. 1 an GrundstückGemarkungFlur, FlurstückWirtschaftsart u. Lagem² ZernsdorfFlur 1 Flurstück 1458Gebäude- und Freifläche Lilienthal-Straße 22.606 ZernsdorfFlur 1 Flurstück 1467Gebäude- und Freifläche Karl-Marx-Straße 62433 ZernsdorfFlur 1 Flurstück 1482Gebäude- und Freifläche Alte Werftstraße 1, Karl-Marx-Straße 622.942 Zusatz: Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Blatt 3025 bis Blatt 3105).Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um eine ungenutzte/leerstehende 3 Zimmer Wohnung im 2. OG einer aus drei Gebäuden bestehenden Mehrfamilienhausanlage (Baujahr 2022). Die Wohnung befindet sich neben weiteren 13 Wohnungen im Gebäude Haus H (Alte Werftstraße 1) und verfügt über eine offene Küche, einem offenen Flur/Eingangsbereich, Bad, WC, Loggia und Dachterrasse. Die Wohnfläche beträgt 147,33 m², der Grundriss ist zweckmäßig. Zur Wohnung gehört ein Abstellraum im Erdgeschoss und es besteht ein Sondernutzungsrecht an zwei KFZ-Stellplätzen auf einer Freifläche angrenzend zum Gebäude.Verkehrswert: 732.000,00 €Der Versteigerungsvermerk ist am 15.07.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.Hinweis:Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich.Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässigen Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung!Weitere Informationen unter http://www.zvg.com.Vermerk:Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Königs Wusterhausen auf zvg-portal.de
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