Chronologie
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gewerblich genutztes Grundstück, Mehrfamilienhaus
Originaltext der Bekanntmachung
Laut Wertgutachten ist das Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten bebaut, Bj. ca. 1962. Es wurde nicht (wesentlich) modernisiert. Es liegt eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von Garagen in eine gewerbliche Nutzung (Pkw-Handel) vom 19.02.2007 vor. Im Kellergeschoss befinden sich vier Garagen. Das freistehende Gebäude ist eingeschossig, unterkellet und hat ein ausgebautes Dachgeschoss. Der Sachverständige hat die Wohnflächen anhand von Unterlagen und Schätzungen wie folgt genannt: EG links, 83,53 m², EG rechts 54,55 m², DG links 43,50 m² und DG rechts 43,50 m². Das Gebäude wird mit einer Zentralheizung, mit flüssigen Brennstoffen (Gas) beheizt. Auf dem Grundstück befindet sich eine abflusslose Sammelgrube für die Beseitigung des Schmutzwassers (Hauskläranlage). Da es bei der Entleerung dieser Grube bisher zu Schwierigkeiten gekommen ist, ist geplant, das Grundstück an den öffentlichen Kanal im Gedulderweg im Rahmen des Anschluss- und Benutzungszwangs anzuschließen. Hierfür würde eine einmalige Kanalanschlussgebühr von ca. 300,00 € entstehen. Außerdem ist die Verlegung einer ca. 70 m langen Druckrohrleitung (DN 80) einschließlich Abwasserpumpe erforderlich. Die Kosten für die Anschlussarbeiten werden auf etwa 35.000,00 € geschätzt. Auf dem Grundstück befanden sich ca. 11 Kraftfahrzeuge. Nach Einschätzung des Sachverständigen handelt es sich um Handesware. Gemäß § 97 BGB stellen diese Fahrzeuge kein Zubehör dar.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Hattingen auf zvg-portal.de
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