Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Dienstag, 23. Juni 2026, 10:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Einfamilienhaus
Originaltext der Bekanntmachung
Einfamilienhaus mit einer separaten Wohnung im Anbau in 51061 Köln (Höhenhaus), Wildrosenweg 10 Das Grundstück ist mit einem vollunterkellerten l-geschossigen Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und Spitzboden sowie einem vollunterkellerten l-geschossigen Anbau mit Flachdach bebaut. Wohnfläche Einfamilienhaus (Wohnung Nr. 1): ca. 108 m² Wohnfläche Anbau (Wohnung Nr. 2): ca. 76 m² Grundstücksgröße: 596 m² Das Einfamilienhaus wurde ca. 1960 errichtet und im Jahr 1971 um einen Anbau mit separater Wohnung erweitert. Das Einfamilienhaus wurde teilweise modernisiert. Am Anbau wurden bis auf die Erneuerung der Heizung und des Küchenfensters keine wesentlichen Modernisierungen vorgenommen. Die Ausstattung entspricht überwiegend dem Baujahr und befindet sich in einem renovierungsbedürfitigen Zustand. Der Antragsteller hat einer Weitergabe der Kontaktdaten gem. DSGVO nicht zugestimmt; diese kann deswegen auch nicht telefonisch erfolgen. Gutachteneinsichten können zu den allgemeinen Publikumszeiten des Gerichts oder nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Entsprechende Termine können online auf der Internetseite des Amtsgerichts Köln oder telefonisch unter den Nummern 0221/7711- 197, 782, 323 oder 842 vereinbart werden. Geben Sie hierbei unbedingt das Aktenzeichen des Verfahrens an (z.B. 92K …/25)
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Köln auf zvg-portal.de
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