Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Mittwoch, 10. Juni 2026, 11:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Einfamilienhaus
Originaltext der Bekanntmachung
Laut Gutachten ist das 1.170 m² große Grundstück bebaut mit einem freistehenden, teilunterkellerten Einfamilienhaus (ursprünglich Gaststätte und Wohnhaus mit Nebengebäude und Holzpavillon) Bj. 1925-1930 , Mauerwerksbau, Satteldach mit Krüppelwalm und Ziegeleindeckung, Ölzentralheizung (veraltet und erneuerungsbedürftig). Gesamtwohnfläche (EG, DG, KG) rd. 561 m². Garage, Nebengebäude in Massivbauweise, einhüftiges Satteldach mit Ziegeleindeckung, Holztor, Größe von insgesamt rd. 53 m². Holzgartenhaus mit Satteldach. Instandhaltungsstau: energetische Eigenschaften, Elektro auch im EG. Baumängel: Versottungserscheinungen und Schimmelbefall am Schornstein, Erneuerungsbedürftigkeit bei sämtlichen Ausbaugewerken. Der bauliche Zustand des Hause ist im EG-Bereich noch durchschnittlich, sonst stark mangelhaft.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Minden auf zvg-portal.de
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