Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Montag, 22. Juni 2026, 13:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
wochenendhausähnliches Einfamilienwohnhaus
Originaltext der Bekanntmachung
wochenendähnliches Einfamilienwohnhaus, ca. 80 qm Nutzfläche, Baujahr 1964, unsaniert, teilunterkellert, Kellergeschoss mit separtem Zugang von außen, Erdgeschoss mit Küche, Bad, mehreren kleinen Zimmern, Raumhöhe max. 2,15 m, Gebäude befindet sich in einem Ausbauzustand, der derzeit als ungenügend einzuschätzen ist, da sämtliche Ausbaugewerke nicht mehr den Anforderungen an heutigen Wohnkomfort sowie energetischen Maßgaben entsprechen; das Grundstück ist dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Dresden auf zvg-portal.de
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