Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Mittwoch, 23. September 2026, 10:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Kfz-Stellplatz, Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Originaltext der Bekanntmachung
Laut Wertgutachten handelt es sich die teilunterkellerte 21m² große Eigentumswohnung Nr. 26 im 2. OG des Hauses Körner Hellweg 97 (angenommenes Baujahr 1994) nebst Kellerraum, das Sondernutzungsrecht an dem Kfz-Stellplatz Nr. 23 sowie Miteigentumsanteile an dem Grundstück Körner Hellweg 97, 99, 101, 103. Die Wohnung besteht gemäß Planunterlagen aus einem Zimmer mit Bad. In den Gebäuden Körner Hellweg 97 – 103 (ungerade) befinden sich gemäß Teilungserklärung 66 Wohneinheiten und 5 Gewerbeeinheiten des Sondereigentums. Zudem befinden sich 32 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück. Die Wohnung Nr. 26 war nicht zugänglich. Es konnte lediglich das Treppenhaus und das Kellergeschoss des Hauses Nr. 97 in Augenschein genommen werden. Bei dem betreibenden Gläubiger handelt es sich um eine Behörde. Ein Ansprechpartner ist daher nicht zu benennen, da dieser weder weitere Auskünfte erteilen, noch Verkaufsgespräche führen, noch eine Besichtigung vermitteln kann.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Dortmund auf zvg-portal.de
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