Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Freitag, 13. Februar 2026, 09:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Kfz-Stellplatz, Garage, Einfamilienhaus, Die Wertermittlung erfolgte ohne Innenbesichtigung
Originaltext der Bekanntmachung
Laut Wertgutachten ist das Grundstück bebaut mit einem eingeschossigen, unterkellerten Einfamilienhaus mit einem 1963 erfolgten, ausgebautem Dachgeschoss, Baujahr geschätzt 1900. Eine Innenbesichtigung konnte nicht erfolgen. Die Wertermittlung erfolgte aufgrund des äußeren Eindrucks. Vor 5-10 Jahren erfolgten einige Modernisierungsmaßnahmen. Die Wohnfläche beträgt rd. 175 m² , davon 93m² im Erdgeschoss und rd. 82 m² im Dachgeschoss. Bodenräume werden zu Wohnzwecken genutzt. Es bestehen ein Dacherker und eine Dachgaube. Es besteht ein leichter Nachholbedarf an Bauunterhaltung. Es sind eine Garage mit eingeschränkter Zufahrt und eine Hauseingangsüberdachung vorhanden. Die 1985 errichtete Fertigbaugarage bietet Platz für einen Pkw.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Warburg auf zvg-portal.de
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