Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Donnerstag, 27. August 2026, 09:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Einfamilienhaus, Nebengebäude
Originaltext der Bekanntmachung
Laut Wertgutachten: abbruchreifes Einfamilienwohnhaus aus dem Jahre 1920 im Ortsteil Teveren des Stadtgebietes von Geilenkirchen mit Nebengebäuden, welche vermutlich 1950 nachträglich hinzugefügt wurden. Die Grundstücksfläche beträgt 229m². Eine Innenbesichtigung hat nicht stattgefunden. Der Bau- und Unterhaltungszustand ist desolat. Ein Wiederaufbau nach Abbruch der baulichen Anlagen ist in der jetzigen Form (Grenzbebauung zum Nachbarn) nicht möglich. Ein Energieausweis ist nicht vorhanden. Das Objekt steht leer. Die für die Wiederherstellung der Bewohnbarkeit aufzuwendenen Kosten für Instandsetzung und Modernisierung werden den Wert der fiktiv sanierten Immobilie vermutlich übersteigen. Ein Bieter hat auf Verlangen 10 % des Verkehrswertes (demnach 70,00 Euro) als Sicherheit zu leisten. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Betreibender Gläubiger: 02451-602364, AZ: 6750236169/(früher Krumbeck)
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Geilenkirchen auf zvg-portal.de
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