Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Donnerstag, 25. Juni 2026, 10:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Einfamilienhaus, Garage
Originaltext der Bekanntmachung
Detaillierte Objektbeschreibung: Sanierungsbedürftiges freistehendes Ein-bis Zweifamilienhaus mit Keller-, Erd- und ausgebautem Dachgeschoss sowie Garage.Folgende Rechte bleiben bestehen und sind vom Ersteher zu übernehmen:I. Abt. II:Nr. 3: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wohnungsbesetzungsecht)II. Abt. III:a) Nr. 2: Briefgrundschuld in Höhe von 76.693,78 € (ursprünglich 150.000,00 DM) b) Nr. 3: Buchgrundschuld in Höhe von 3.988,08 € (ursprünglich 7.800,00 DM)c) Nr. 4: Buchhypothek in Höhe von 15.083,11 € (ursprünglich 29.500,00 DM)d) Nr. 5: Briefgrundschuld in Höhe von 16.872,63 € (ursprünglich 33.000,00 DM)e) Nr. 6: Buchgrundschuld in Höhe von 35.790,43 € (ursprünglich 70.000,00 DM)
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Gießen auf zvg-portal.de
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