Chronologie
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Doppelhaushälfte, Einfamilienhaus
Originaltext der Bekanntmachung
Auf dem Bewertungsgrundstück sind eine eingeschossige Einfamilien-Doppelhaushälfte mit eingeschossigem Flachdachanbau und angebautem Wintergarten, ein 1-geschossiges Nebengebäude mit Dachgeschoss und eine Garage errichtet. Das Doppelhaus wurde als Bestandteil einer aus ca. um das Jahr 1940 aus mehreren Doppelhäusern bestehenden Wohnsiedlung errichtet. Die Doppelhaushälfte verfügt über Erdgeschoss und ausgebautes Dachgeschoss (ca. 95 m² Wohnfläche zzgl. Nutzfläche im Spitzboden). Die Doppelhaushälfte ist an der Giebelseite mit einem eingeschossigen Flachdachanbau und rückwärtig mit einem Wintergarten erweitert. Diese Terrassenüberdachung ist jedoch abweichend von der Baugenehmigung als allseitig umschlossener Wintergarten ausgeführt. Für die auf dem Bewertungsgrundstück vorhandene Garage (Baujahr: ca. 1988) und das Nebengebäude sind in der Bauakte keine Baugenehmigungen ersichtlich. Auf die Abweichung zwischen Bauausführung und Aktenlage sowie das Fehlen von Baugenehmigungen für Teile der Baulichkeiten wird hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Bremerhaven auf zvg-portal.de
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