Versteigerungstermin vorbei

Der Termin am Montag, 13. April 2026, 11:30 Uhr ist vorbei. Das Ergebnis veröffentlichen die Gerichte nicht.

Grundstücke bebaut mit einem Wohnhaus mit Nebengebäude Grundstück unbebaut
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Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.

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Grundstücke bebaut mit einem Wohnhaus mit Nebengebäude Grundstück unbebaut

Aktenzeichen: 0011 K 0009/2025
Idar-Oberstein, Rheinland-Pfalz
Idar-Oberstein
Versteigerungstermin
Montag, 13. April 2026, 11:30 Uhr
Versteigerungsort
Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116

Originaltext der Bekanntmachung

Grundbucheintragung:Eingetragen im Grundbuch von Idar-Obersteinlfd.Nr.GemarkungFlur, FlurstückWirtschaftsart u. Lagem²Blatt 1Idar-ObersteinFlur 60, Flurstück 228/1Gebäude- und Freifläche Wasenstraße 289016663, BV 1 2Idar-ObersteinFlur 60, Flustück 228/2Gebäude- und Freifläche Wasenstraße 2811916663, BV 2 3Idar-ObersteinFlur 61, Flurstück 15Erholungsfläche Wasenstraße5316663, BV 3 Lfd. Nr. 1Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen): Grundstück, bebaut mit einem Wohnhaus; Lfd. Nr. 2Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen): Grundstück, bebaut mit einem Nebengebäude zum Wohnhaus; Lfd. Nr. 3Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen): unbebautes Grundstück; Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.deDer Versteigerungsvermerk ist am 15.05.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.Hinweis:Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Idar-Oberstein auf zvg-portal.de

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