Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Montag, 15. Juni 2026, 10:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, Zweifamilienhaus, landwirtschaftliche Nebengebäude
Originaltext der Bekanntmachung
Laut Wertgutachten handelt es sich bei dem Objekt um ein Zweifamilienhaus (Wohnfläche ca. 204,68 m²) mit weiteren Nebengebäuden nebst Land- und Forstwirtschaftlichen Flächen. Bieter müssen damit rechnen, dass Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird. Barzahlung ist ausgeschlossen. Überweisung der Sicherheitsleistung ist auf das Konto: Zentrale Zahlstelle Justiz - Landesbank Hessen-Thüringen - IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16 - vorzunehmen. Weitergehende Auskünfte können Sie bei Ihrer Hausbank bzw. unter der Telefon-Nr. 02304/2408035 erhalten. Das Wertgutachten kann täglich von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach vorheriger Rücksprache beim Amtsgericht Schwerte eingesehen werden. WICHTIGER HINWEIS: Bitte unbedingt bei der Überweisung der Sicherheitsleistung folgenden Verwendungszweck angeben: Amtsgericht Schwerte - Aktenzeichen (66 K 7/25) - Sicherheitsleistung Ohne diese Angabe kann die Zentrale Zahlstelle Justiz die Sicherheitsleistung nicht zuordnen. Auf Grund der Datenschutzbestimmungen kann derzeit eine Bekanntgabe der betreibenden Gläubiger nicht erfolgen. Dies geht nur mit vorheriger Zustimmung der Gläubiger. Die Zustimmung liegt zurzeit noch nicht vor.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Schwerte auf zvg-portal.de
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