Versteigerungstermin vorbei

Der Termin am Montag, 30. März 2026, 10:00 Uhr ist vorbei. Das Ergebnis veröffentlichen die Gerichte nicht.

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Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.

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Aktenzeichen: K 0029/2025
Gattendorf, Bayern
Hof
Versteigerungstermin
Montag, 30. März 2026, 10:00 Uhr
Versteigerungsort
Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, Sitzungssaal 012

Originaltext der Bekanntmachung

Grundbucheintragung:Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Haidtlfd.Nr.GemarkungFlurstückWirtschaftsart u. LageAnschriftHektarBlatt 1Haidt401Gebäude- und FreiflächeGumpertsreuth 170,5787561 2Haidt399Gebäude- und FreiflächeIn Gumpertsreuth0,0646562 3Haidt435/1Gebäude- und FreiflächeIn Gumpertsreuth0,0037934 4Haidt448/3Landwirtschaftsfläche, VerkehrsflächeStäudig1,5677562 Lfd. Nr. 1Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen): Verwaltungs- und Bürogebäude; Lfd. Nr. 2Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen): Parkplatzgrundstück mit 2 Fertiggaragen und Holz-Carports; Lfd. Nr. 3Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen): unbebautes Grundstück; Lfd. Nr. 4Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen): Produktionsgebäude mit angebauten Versorgungsgebäude (Vüro-, Sozial-, und Techniktrakt), Parkplatz, unbebautes Baugrundstück sowie Grünland; Der Versteigerungsvermerk ist am 06.05.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.Hinweis:Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Hof auf zvg-portal.de

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Objektdetails

Ausstattung & Eigenschaften

Gutachten-Analyse

Raumaufteilung

Zustand

Festgestellte Mängel

Baubeschreibung

Renovierungsbedarf

Energie & Heizung

Grundbuchdaten

Infrastruktur in der Nähe

Marktattraktivität

Verkehrswert
4.306.100 €

Aktionen

Versteigerungsart

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Dokumente

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