Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Mittwoch, 08. Juli 2026, 09:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Erbbaurecht an einem mit einer Doppelhaushälfte und Garage bebauten Grundstück
Originaltext der Bekanntmachung
Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen): Erbbaurecht an dem mit eine Doppelhaushälfte und Garage (Einzelgarage) bebauten Grundstück 2464/101, Baujahr ca. 1967, Massivbauweise, Öl-Zentralheizung mit Brauchwasserbereitung, keine vollständige Innenbesichtigung, Wohnnutzung, Wohnung Erdgeschoss W1 Wohnfläche ca. 75 m², Wohnung Obergeschoss W2 Wohnfläche ca. 72 m², Dachgeschoss Wohnfläche ca. 60 m², die Wohnung W1 im Erdgeschoss ist vermietet (Kaltmiete 1.100,00 € monatlich, Kaution 2.200,00 €), die WohnungW 2 im Obergeschoss ist vermietet (Kaltmiete 800,00 € monatlich, Kaution nicht vorhanden) das separate Zimmer mit Dusche/WC im Obergeschoss ist für 450,00 € (Warmmiete) vermietet, die Kaltmiete beträgt 300,00 € monatlich, Kaution ist nicht vorhanden, das Dachgeschoss wird von einem der beiden Erbbauberechtigten privat genutzt, das Gebäude (Wohnhaus) weist Rückstände an Instandhaltung und Modernisierung auf, der Bauzustand der Garage ist renovierungsbedürftig, auf die differenzierte Darstellung im Gutachten wird verwiesen, der fällige Erbbauzins beträgt laut Auskunft der Stadt Würzburg aktuell 702,50 € pro Jahr, Beginn des Erbbauzinses 01.04.1967, Gesamtlaufzeit 99 Jahre, Laufzeit bis 31.03.2066.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Würzburg auf zvg-portal.de
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