Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Dienstag, 03. März 2026, 09:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Reitplatz und Wald
Originaltext der Bekanntmachung
Beim Bewertungsobjekt handelt es sich um drei rechtlich selbständige Grundstücke. Das Grundstück lfd. Nr. 14 (Flurstück 1) ist mit einem zweiseitig angebauten, zweigeschossigen Einfamilienhaus mit nicht ausgebautem Dachgeschoss bebaut. Bei dem Fachwerkhaus mit Anbauten in Ziegelbauweise handelt es sich um ein Einzeldenkmal. Modernisierungen wurden wahrscheinlich in den 1990er Jahren durchgeführt. Nach überschlägiger Berechnung steht eine Wohnfläche von rd. 177 m2zur Verfügung. Das Wohnhaus liegt im Ortskern von Bismark. Das Grundstück lfd. Nr. 8 (Flurstück 1413/128) wird überwiegend als Reitplatz und teils als Wald genutzt. Für den Reitplatz besteht ein Pachtvertrag mit der Stadt Bismark. Bei dem Grundstück lfd. Nr. 5 (Flurstück 138) handelt es sich um ein Waldflurstück mit Kiefernbestand.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Stendal auf zvg-portal.de
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