Versteigerungstermin vorbei
Der Termin am Dienstag, 10. März 2026, 11:00 Uhr ist vorbei. Das Ergebnis veröffentlichen die Gerichte nicht.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Wohn-/Geschäftshaus
Originaltext der Bekanntmachung
Laut Wertgutachten handelt es sich bei dem Zwangsversteigerungsobjekt um ein älteres Siedlungshaus im Winterberger Ortsteil Siedlinghausen. Das Grundstück weist eine Fläche von ca. 678 m2 auf, der Zuschnitt des Grundstücks ist regelmäßig, es ist eine mittelstarke Hanglage von Osten nach Westen vorhanden. Das Grundstück voll erschlossen und abgerechnet, kommunale Erschließungsbeiträge stehen nicht an. Baulasten sind nicht eingetragen. Ein Altlastenverdacht besteht nicht. Auf dem Grundstück wurde, vermutlich um 1954, ein Siedlungshaus errichtet. Das Gebäude wurde in konventioneller Bauweise erstellt, es sind ein talseitig teilweise freiliegendes Kellergeschoss, ein Erdgeschoss und ein ausgebautes Dachgeschoss vorhanden. Die Erschließung des Hauses erfolgt über eine Vortreppe an der Straßenseite, im Erdgeschoss sind vermutlich die Küche, ein Wohnraum, mindestens ein weiteres Zimmer und die Diele mit Treppenanlage vorhanden. Im Dachgeschoss befinden sich vermutlich mehrere Schlafzimmer und ein Bad. Unterlagen zum Objekt konnten nicht ermittelt werden, die Wohnfläche wird auf etwa 125 qm geschätzt. An der nördlichen Giebelseite ist eine Garage angebaut worden, die Dachfläche der Garage ist ursprünglich als Terrasse vorgesehen gewesen. Ausweislich des Verkehrswertgutachtens sind in den letzten 20-30 Jahren keine maßgeblichen Instandsetzungen und Modernisierungen vorgenommen worden. Es ist daher mit erhebelichen Renovierungsarbeiten zu rechnen. Zum aktuellen Zustand der Räume etc. können keine Angaben gemacht werden, da lediglich eine Außenbesichtigung durch den Gutachter vorgenommen werden konnte. Der Unterhaltungszustand wurde durch den Gutachter von außen als mäßig bis teilweise schlecht eingestuft. Das Objekt befindet sich vermutlich im Grenzbereich zur technischen und wirtschaftlichen Überalterung. Die Außenanlagen bestehen aus teilweise befestigten Wege- und Zufahrtsflächen, die sehr einfache Gartenanlage ist teilweise verwildert.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Medebach auf zvg-portal.de
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