Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Dienstag, 12. Mai 2026, 10:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Einfamilienhaus
Originaltext der Bekanntmachung
Das Grundstück eingetragen im Grundbuch von Jävenitz Blatt 1639 lfd. Nr. 1 BVZ ist bebaut mit einem eingeschossigen vollständig unterkellerten Einfamilienhaus (DDR-Eigenheim Typ E 5 S.; Bj. ca. 1989) mit ausgebautem Dachgeschoss und einem größeren, massiven, eingeschossigen, teilweise unterkellerten Nebengebäude, als Wirtschafts- bzw. Mehrzweckgebäude errichtet, in dem sich neben Hobby-/Freizeitraum und Wirtschaftsraum eine große Garage, verschlossen mit einem mechanischen Blechschwingtor, befindet.Der bauliche Zustand der Gebäude ist ordentlich bis gut. Größere Schäden, Mängel und/oder Instandhaltungsstau wurden bis auf einen Riss in der südlichen Außenwand des Nebengebäudes nicht festgestellt.Auf der südlichen Dachfläche des Einfamilienhauses und auf der südlichen Dachfläche des Nebengebäudes sind Solarmodule montiert.Der Sachverständige ermittelte eine Nutzungsdauer/Laufzeit der Photovoltaikanlage/Solarmodule bis zum Dezember 2031 und eine Gesamt-/Nennleistung der PVA auf insgesamt 19,04 kWp.Die Gebäude eingetragen im Grundbuch von Jävenitz Blatt 1669 lfd. Nr. 1 und Nr. 2 BVZ sind unbebaut.Gemäß den Feststellungen des Sachverständigen bilden die drei Grundstücke aufgrund der Örtlichkeit (liegen hintereinander) sowie der bestehenden Nutzung und zukünftigen Nutzungsmöglichkeit eine wirtschaftliche Einheit.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Gardelegen auf zvg-portal.de
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