Versteigerungstermin vorbei
Der Termin am Mittwoch, 20. Mai 2026, 11:00 Uhr ist vorbei. Das Ergebnis veröffentlichen die Gerichte nicht.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Zweifamilienhaus, Garage, Doppelhaushälfte
Originaltext der Bekanntmachung
Das Grundstück ist mit einer unterkellerten Doppelhaushälfte und Nebengebäuden als Zweifamilienhaus bebaut. Der Spitzboden ist ungenehmigterweise ausgebaut. Wohnfläche ca. 111 m². Das Objekt wird im Erdgeschoss von einer Miteigentümerin genutzt. Das Grundstück ist mit einer unterkellerten Doppelhaushälfte und Nebengebäuden als Zweifamilienhaus bebaut. Der Spitzboden ist ungenehmigterweise ausgebaut. Wohnfläche ca. 111 m². Das Objekt wird im Erdgeschoss von einer Miteigentümerin genutzt. Der Spitzboden entspricht nicht den Anforderungen an Räume für einen dauernden Aufenthalt nach Landesbauordnung und wird in jetziger Form auch nicht als genehmigungsfähig beurteilt. In Bezug auf Aufteilung und Größe entspricht das Objekt gemäß heutigen Anforderungen eher einem Einfamilienhaus. Die NEbengebäude im Garten (Gartenhaus am Haus und im hinteren Gartenbereich) sind nicht genehmigtund nicht zulässig.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Recklinghausen auf zvg-portal.de
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