Versteigerungstermin vorbei
Der Termin am Freitag, 20. Februar 2026, 09:00 Uhr ist vorbei. Das Ergebnis veröffentlichen die Gerichte nicht.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Garagen, Bodenplatten
Originaltext der Bekanntmachung
Nach dem Inhalt der Verkehrswertgutachten handelt es sich bei den genannten Teileigentumsrechten lediglich um Bodenplatten; die PKW-Garagen sind nicht mehr vorhanden. Die Zuwegung zu den Objekten ist durch einen Zaun versperrt. Sofern Sicherheitsleistungen durch Überweisung erfolgen sollen, sollte diese spätestens 10 Tage vor dem Versteigerungstermin erfolgen: Überweisung an die Zentrale Zahlstelle Justiz. Die Überweisung ist für die Termine des Amtsgerichts Bochum ausschließlich vorzunehmen auf nachfolgendes Konto: Zentrale Zahlstelle Justiz bei der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) Kontonummer: 1 474 816, BLZ: 300 500 00, IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16, BIC: WELADEDD Hierbei müssen im Verwendungszweck angegeben werden: 1. der Name des Amtsgerichts 2. das Geschäftszeichen des Verfahrens 3. das Stichwort "Sicherheit" 4. der Tag des Versteigerungstermins. Sofern die Überweisung per Blitzüberweisung erfolgt, geben Sie bitte unbedingt Ihre vollständige IBAN an, da ansonsten keine Rücküberweisung erfolgen kann, falls Sie nicht Meistbietender sind. Auf die Allgemeinen Hinweise für Bietinteressenten wird im Exposee hingewiesen!!!
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Bochum auf zvg-portal.de
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