Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Mittwoch, 29. April 2026, 10:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Reihenhaus, Garage, Reihenhaus, Garage, Garage auf separatem Grundstück, Garage auf separatem Grundstück
Originaltext der Bekanntmachung
Es handelt sich um ein Hausgrundstück, Flurstück 366, welches mit einem Einfamilienwohnhaus als Reihenmittelhaus einer dreier Reihenhausgruppe bebaut ist. Bestehend aus einem Vorderhaus mit Vollunterkellerung, zwei Vollgeschossen und einem Barüberliegenden nicht ausgebauten Dachraum. Rückwärtig schließt an das Vorderhaus ein nicht unterkellerter, eingeschossiger Erweiterungsbau an. Bei dem Grundstück Flurstück 397 handelt es sich um eine Gartenfläche, die getrennt von dem Hausgrundstück Flurstück 366 angeordnet ist, vgl. Katasterplan im Anlagenteil des Gutachtens. Bei den 1/20 Miteigentumsanteilen an den Flurstücken 409, 410, 411, 412 und 413 handelt es sich um einen Privatweg, der der rückwärtigen Erschließung der Reihenhausgruppen dient. Der Privatweg trennt die Hausgrundstücke von den rückwärtigen Gartenparzellen.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Bergheim auf zvg-portal.de
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