Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Freitag, 03. Juli 2026, 09:30 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Kfz-Stellplatz, Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer), Wohnungserbbaurecht
Originaltext der Bekanntmachung
Laut Wertgutachten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (Wohnungserbbaurecht) im Erdgeschoss (links): 2 Zimmer, offene Küche, Bad, Balkon (ca. 62 m² Wohnfläche; 9 m² Nutzfläche) und einem Kellerraum (Nr. 3) nebst dem Sondernutzungsrecht an einem KfZ-Stellplatz (Pkw-Stellplatz Nr. 3) Bezüglich der Wohnung ist nur ein geringer Unterhaltstau und keine Bauschäden vorhanden. Sie ist überwiegend modernisiert. Das Baujahr des Gebäudes (Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten) selbst: 1982 (kaum Unterhaltungsstau; geringfügige Bauschäden; geringfügige Modernisierung 2024) Ein bis 2024 befristeter Energieausweis liegt vor.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Lippstadt auf zvg-portal.de
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