Wohnungseigentum mit Kellerabteil, Kfz -Stellplatz und Garage
Beschreibung
Zusatz: für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Blatt 1351 bis Blatt 1353);
der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt;
Sondernutzungsrechte gemäß § 15 WEG sind wie folgt vereinbart:
a) Der hier vorgetragenenen Einheit ist ein Sondernutzungsrecht an einem mit Nr. 2
bezeichneten KFZ-Stellplatz zugeordnet.
b) der jeweilige Eigentümer des Eigentumseinheit Nr. 1 ist berechtigt, die zur Erdgeschoßwohnung
gehörende Terrasse unter Ausschluß der anderen Wohnungseigentümer zu benutzen;
wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums wird auf die Bewilligung vom 17.12.2002 URNr. 2537 K/2002 Notar Dr. Kutter, Schweinfurt Bezug genommen; übertragen aus Blatt 913; eingetragen
am 09.01.2003.
Der Gegenstand des Sondereigentums ist wie folgt geändert:
Der bisher zur Einheit Nr. 1 gehörende Kellerraum mit der internen Bezeichnung
"Keller 3" gehört jetzt zur Einheit Nr. 3;
der bisher zur Einheit Nr. 2 gehörende Kellerraum mit der internen Bezeichnung "Keller 1" gehört jetzt zur Einheit Nr. 1;
der bisher zur Einheit Nr. 3 gehörende Kellerraum mit der internen Bezeichnung
"Keller 2" gehört jetzt zur Einheit Nr. 2;
der bisher zur Einheit Nr. 1 gehörende Kellerraum mit der internen Bezeichnung
"Keller 4" ist jetzt ein Abstellraum im Gemeinschaftseigentum;
gemäß Nachtrag zur Teilungserklärung vom 15.06.2015, URNr. 1101 D/2015, Notar Dr.
Martin Dörnhöfer, Schweinfurt; eingetragen am 18.06.2015.
Objektdetails
Ausstattung & Eigenschaften
Gutachten-Analyse
Raumaufteilung
Zustand
Festgestellte Mängel (3)
Baubeschreibung
Renovierungsbedarf
Energie & Heizung
Grundbuchdaten
Infrastruktur in der Nähe
Marktattraktivität
Aktionen
Versteigerungsart
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