Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Dienstag, 05. Mai 2026, 09:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Einfamilienhaus
Originaltext der Bekanntmachung
Bebaut mit einem leerstehenden, zweigeschossigen, Einfamilienhaus mit nicht ausgebautem Dachgeschoss (Wohnfläche geschätzt ca. 118 qm; Baujahr ca. 1750) und mit erheblichem Sanierungs- und Modernisierungsbedarf und kaum vorhandenen/durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen. Das Grundstück und Gebäude sind stark vermüllt. Es erfolgte auch keine Innenbesichtigung des Objektes durch den Gutachter. Ein Stromanschluss besteht, Gasanschluss nicht. Es besteht Nebengelass in Form eines rückwärtigen Anbaus sowie einem Nebengebäude und einem offenen Holzunterstand. Das Gebäude auf dem Grundstück ist als Kulturdenkmal eingeordnet (§ 2 Abs. 2 DenkmSchG LSA). Es bestehen daher insbesondere Pflichten nach §§ 9, 14, 17 DenkmSchG LSA.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Oschersleben auf zvg-portal.de
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