Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Freitag, 24. Juli 2026, 09:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
unbebautes Grundstück, Kfz-Stellplätze
Originaltext der Bekanntmachung
Laut Wertgutachten handelt es sich bei dem Grundstück Paulstraße in Bochum-Altenbochum um ein unbebautes Grundstück, das als Parkplatz mit 25 Stellplätzen genutzt wird. Die Nutzung ist durch eine Baulast gesichert. Eine anderweitige Nutzung oder Bebauung ist nicht möglich. Sofern Sicherheitsleistungen durch Überweisung erfolgen sollen, sollte diese spätestens 10 Tage vor dem Versteigerungstermin erfolgen: Überweisung an die Zentrale Zahlstelle Justiz. Die Überweisung ist für die Termine des Amtsgerichts Bochum ausschließlich vorzunehmen auf nachfolgendes Konto: Zentrale Zahlstelle Justiz bei der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) Kontonummer: 1 474 816, BLZ: 300 500 00, IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16, BIC: WELADEDD Hierbei müssen im Verwendungszweck angegeben werden: der Name des Amtsgerichts das Geschäftszeichen des Verfahrens das Stichwort "Sicherheit" der Tag des Versteigerungstermins. Sofern die Überweisung per Blitzüberweisung erfolgt, geben Sie bitte unbedingt Ihre vollständige IBAN an, da ansonsten keine Rücküberweisung erfolgen kann, falls Sie nicht Meistbietender sind. Auf die Allgemeinen Hinweise für Bietinteressenten wird im Exposee hingewiesen!!!
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Bochum auf zvg-portal.de
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