Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Donnerstag, 16. Juli 2026, 10:30 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Einfamilienhaus
Originaltext der Bekanntmachung
Laut Wertgutachten handelt es sich um vier Grundstücke in der Gemarkung Hörde mit einer Größe von insgesamt 799 m². Zugunsten eines der Grundstücke bestehen Wegerechte.Die Grundstücke bilden eine wirtschaftliche Einheit. Sie sind mit einem vor 1926 errichteten, freistehenden, unterkellerten, zweigeschossigen Einfamilienhaus mit Dachgeschoss bebaut. Die Wohnfläche lässt sich aufgrund der vorliegenden Unterlagen mit 70 m² berechnen. Gemäß vorliegenden Unterlagen befinden sich auf dem Grundstück im hinteren Grundstücksbereich noch eine Gartenlaube sowie ein Schuppen. Soweit von der Straße aus ersichtlich und aus vorliegenden Flurkarten/Luftbildern erkenntlich, ist an der Rückseite des Wohngebäudes ein Anbau in der KG-Ebene mit darüber angeordneter Terrasse errichtet worden. Der Zeitpunkt der Errichtung ist nicht bekannt. Hierfür sind der Bauakte der Stadt Dortmund keinerlei Unterlagen zu entnehmen Eine Innenbesichtigung konnte nicht erfolgen, das Grundstück war von der Straße aus nicht einsehbar. Bis auf den Erdgeschossgrundriss liegen keine Bauzeichnungen vor. Der Ausbauzustand des Dachgeschosses und der Zugang zum Dachgeschoss sind nicht bekannt. Der Sachverständige hat aufgrund der daraufhin zu machenden Annahmen einen entsprechenden Sicherheitsabschlag vorgenommen. Betr. Gläubiger Tel.Nr. 0231 183-15408 / Aktenzeichen: 154-08-795496254
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Dortmund auf zvg-portal.de
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