Versteigerungstermin vorbei
Der Termin am Freitag, 27. März 2026, 10:00 Uhr ist vorbei. Das Ergebnis veröffentlichen die Gerichte nicht.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Einfamilienhaus
Originaltext der Bekanntmachung
freistehendes Einfamilienhaus in Wochenendhausgebiet, Blockbohlenbauweise, nur Erdgeschoss; Baujahr um 2013, ca. 121 qm Wohnfläche, leitungsrechtlich großteils nicht erschlossen; bei Verkehrswertermittlung wurde vom Gutachter wegen fehlender Zutrittsmöglichkeiten seine äußere Inaugenscheinnahme zugrundegelegt; unabhängig von einer formellen und materiellen Rechtswidrigkeit des Gebäudes, wird im Verkehrswertgutachten grundsätzlich eine angemessene/ zeitgemäße Nutzbarkeit (auch zu Wohnzwecken) im angenommenen Zustand unterstellt, jedoch ist nicht asuzuschließen, dass ein (Teil-) Rückbau der baulichen Anlagen bzw. eine Nutzungsuntersagung gem § 80 SächsBO auch gegenüber jedem zukünftigen Eigentümer als baubehördliche Auflage erteilt werden kannGutachten Download unter www.zvsachsen.de
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Leipzig auf zvg-portal.de
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