Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Mittwoch, 04. März 2026, 10:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Einfamilienhaus, wirtschaftliche Einheit aus zwei Grundstücken, Hinterlieger, bebaut mit Einfamilienhaus und Nebengebäude, d. W. Hinterland (Freizeitgarten), insgesamt erschlossen über Fremdgrundstück, Erschließung gesichert mittels Wegerecht; rückwärtig baulich illegale/überalterte Nebengebäude vorhanden, Abbruch unterstellt.
Originaltext der Bekanntmachung
Wirtschaftliche Einheit aus zwei Grundstücken, Hinterlieger, bebaut mit Einfamilienhaus und Nebengebäude, d. W. Hinterland (Freizeitgarten), insgesamt erschlossen über Fremdgrundstück, Erschließung gesichert mittels Wegerecht; rückwärtig baulich illegale/überalterte Nebengebäude vorhanden, Abbruch unterstellt. auf Flurstück 286, 79 qm groß: Einfamilienhaus: Reihenmittelhaus, zweigeschossig. nicht ausgebautes Dachgeschoss, nicht unterkellert, eingeschossiger Anbaubereich. auf Flurstück 70, 640 qm groß: tlw. Wohnbaufläche nach § 34 BauGB, tlw. Grünland nach §c 35 BauGB; bebaut mit einem zu Hobbyräumen ausgebauten Nebengebäude. eingeschossig, nicht unterkellert, Satteldach, tlw. Flachdach; außerdem abbruchreife Schuppengebäude. Wohnfläche im Hauptgebäude: ca. 58,50 qm; Hobbyraumfläche im Nebengebäude: 30,5 qm. Baujahr: unbekannt, späteres 19. Jahrhundert angenommen. Auf die Angaben zum Denkmalschutz wird verwiesen. Ansprechpartner der betreibenden Gläubigerin: Herr Gregor Schuschel Zeichen: BHW-GV-JUE-WA Kontakt: [email protected]
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Grevenbroich auf zvg-portal.de
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