Versteigerungstermin vorbei
Der Termin am Montag, 22. Juni 2026, 09:30 Uhr ist vorbei. Das Ergebnis veröffentlichen die Gerichte nicht.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Originaltext der Bekanntmachung
Eingetragen im Grundbuch von ZernsdorfMiteigentumsanteil verbunden mit SondereigentumME-AnteilSondereigentums-ArtSE-Nr.SondernutzungsrechtBlatt 100/10.000Wohnung, Balkon, Abstellraum im Haus GNr. 30Kfz-Stellplatz Nr. SP303054 BV-Nr. 1 an GrundstückGemarkungFlur, FlurstückWirtschaftsart u. Lagem² ZernsdorfFlur 1, Flurstück 1458Gebäude- und Freifläche, Lilienthal-Straße 22.606 ZernsdorfFlur 1, Flurstück 1467Gebäude- und Freifläche, Karl-Marx-Straße 62433 ZernsdorfFlur 1, Flurstück 1482Gebäude- und Freifläche, Alte Werftstraße 1, Karl-Marx-Straße 622.942 Zusatz: Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Blatt 3025 bis Blatt 3105). Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt. Objektbeschreibung/ Lage(lt. Angabe d. Sachverständigen Das Versteigerungsobjekt befindet sich in 15712 Zernsdorf, Lilienthal-Str. 2, Karl-Marx-Str. 62, Alte Werftstr. 1.Es ist eine Mehrfamilienhausanlage bestehend aus 3 Gebäuden. Das Sondereigentum WE Nr. 30 befindet sich im 1. OG mitte links des Hauseingangs Karl-Marx Str. 62 im Haus G. Der Abstellraum, Nr. 30 befindet sich im EG des Gebäudes. Das dem Sondereigentum zugeordnete Sondernutzungsrecht am KFZ Stellplatz Nr. SP30 befindet sich auf einer Freifläche angrenzend zum Gebäude. Das Objekt besteht aus 1 Zimmer mit offenem Küchenbereich, Flur, Bad, Abstellnische, Balkon, 47,76 qm, Baujahr 2022.Die nähere Beschreibung kann unter www.zvg.com oder dem bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer A 005, vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarungentnommen werden.Verkehrswert:253.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 14.07.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.Hinweis:Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 74a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässige Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keineBarzahlung!
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Königs Wusterhausen auf zvg-portal.de
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