Versteigerungstermin vorbei

Der Termin am Mittwoch, 13. Mai 2026, 10:00 Uhr ist vorbei. Das Ergebnis veröffentlichen die Gerichte nicht.

Mehrfamilienhaus, unbebautes Grundstück
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Chronologie

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Mehrfamilienhaus, unbebautes Grundstück

Aktenzeichen: 0032 K 0057/2024
Gommern, Sachsen-Anhalt
Burg
Versteigerungstermin
Mittwoch, 13. Mai 2026, 10:00 Uhr
Versteigerungsort
AG Burg, In der Alten Kaserne 3, Haus 1, Saal 5

Originaltext der Bekanntmachung

2 kleine Mehrfamilienhäuser mit jeweils 2 Wohneinheiten sowie ein unbebautes Grundstück lfd.Nr. 1 - Flurstück 10055: kleines, unregelmäßig geschnittenes, unbebautes Grundstück, welches als Verkehrsfläche bzw. Zuwegung zu Hausnummer 5A (lfd. Nr. 2) dient lfd. Nr. 2 - Flurstück 10058 - Thälmannplatz 5A: Grundstück, bebaut mit Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten (Baujahr ca. 1910, zweigeschossig, voll unterkellert, DG teilweise ausgebaut, Gesamtfläche der Wohneinheiten ca. 256 m²), teilweise verwilderte Außenanlagen Leerstand seit vielen Jahren, keine Modernisierungen seit 25 Jahren Vereinigungsbaulast zwischen lfd. Nr. 2 und 3 - Grundstücke sind im bauordnungsrechtlichen Sinn als ein Baugrundstück zu behandeln interne Grenzbebauung aufgrund von Zerlegung des Stammgrundstücks Kulturdenkmal als Bestandteil des Gutshofes mit Parkanlage - Gebäude unterliegen dem Denkmalschutz (Kern vermutl. aus Barockzeit) - Rückbau daher trotz des mäßigem Bauzustandes nicht möglich, es ist von einer notwendigen Kernsanierung auszugehen Gutachtenerstellung nur aufgrund Außenbesichtigung! Seite 2/3 lfd. Nr. 3 - Flurstück 10057 - Thälmannplatz 5B: Grundstück, bebaut mit Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten (Baujahr ca. 1910, zweigeschossig, voll unterkellert, DG teilweise ausgebaut, Gesamtfläche der Wohneinheiten ca. 195 m²), teilweise verwilderte Außenanlagen Leerstand seit vielen Jahren, keine Modernisierungen seit 25 Jahren Vereinigungsbaulast zwischen lfd. Nr. 2 und 3 - Grundstücke sind im bauordnungsrechtlichen Sinn als ein Baugrundstück zu behandeln interne Grenzbebauung aufgrund von Zerlegung des Stammgrundstücks Kulturdenkmal als Bestandteil des Gutshofes mit Parkanlage - Gebäude unterliegen dem Denkmalschutz (Kern vermutl. aus Barockzeit) - Rückbau daher trotz des mäßigem Bauzustandes nicht möglich, es ist von einer notwendigen Kernsanierung auszugehen Gutachtenerstellung nur aufgrund Außenbesichtigung!

Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Burg auf zvg-portal.de

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Objektdetails

Ausstattung & Eigenschaften

Gutachten-Analyse

Raumaufteilung

Zustand

Festgestellte Mängel

Baubeschreibung

Renovierungsbedarf

Energie & Heizung

Grundbuchdaten

Infrastruktur in der Nähe

Marktattraktivität

Verkehrswert
9.000 €

Aktionen

Versteigerungsart

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Dokumente

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