Versteigerungstermin vorbei

Der Termin am Mittwoch, 04. März 2026, 10:00 Uhr ist vorbei. Das Ergebnis veröffentlichen die Gerichte nicht.

Einfamilienhaus
Alle Fotos dieses Objekts sehen

Chronologie

Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.

Detaillierte Objektanalyse, Gutachten, Karte und Infrastruktur — kostenlos nach Registrierung, keine Kreditkarte

Einfamilienhaus

Aktenzeichen: 0002 K 0043/2024
Gaugrehweiler, Rheinland-Pfalz
Rockenhausen
Versteigerungstermin
Mittwoch, 04. März 2026, 10:00 Uhr
Versteigerungsort
Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen, Sitzungsaal 1

Originaltext der Bekanntmachung

Eingetragen im Grundbuch von GaugrehweilerGemarkungFlur, FlurstückWirtschaftsart u. Lagem²BlattGaugrehweiler2333Gebäude- und FreiflächeRiedstraße 44139999, BV 4Verkehrswert gemäß § 74a ZVG:Grundstück:47.900,00 EUR Bereits in einem früheren Termin wurde der Zuschlag wegen Nichterreichens der 5/10-Grenze bzw. 7/10-Grenze des Verkehrswertes gemäß §§ 85a, 74a ZVG versagt.Grenzen nach §§ 74a, 85a ZVG bestehen daher nun nicht mehr.Gemäß Gutachten handelt es sich um ein mit einem eingeschossigen unterkellerten Einfamilienhaus (Mittelhaus) mit tlw. ausgebautem Dachgeschoss (Annahme nach Eindrücken des Sachverständigen beim Ortstermin) bebautes Grundstück (Fl.St. 2333). Die Wohnfläche beträgt ca. 108 m².Beschlagnahme: 04.10.2024.Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Rockenhausen auf zvg-portal.de

Detaillierte Objektanalyse, Gutachten, Karte und Infrastruktur — kostenlos nach Registrierung, keine Kreditkarte

Objektdetails

Ausstattung & Eigenschaften

Gutachten-Analyse

Raumaufteilung

Zustand

Festgestellte Mängel

Baubeschreibung

Renovierungsbedarf

Energie & Heizung

Grundbuchdaten

Infrastruktur in der Nähe

Marktattraktivität

Verkehrswert
47.900 €

Aktionen

Versteigerungsart

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Dokumente

Gutachten und weitere Dokumente nach Anmeldung verfügbar. Anmelden