Versteigerungstermin vorbei
Der Termin am Mittwoch, 04. März 2026, 10:00 Uhr ist vorbei. Das Ergebnis veröffentlichen die Gerichte nicht.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Einfamilienhaus
Originaltext der Bekanntmachung
Eingetragen im Grundbuch von GaugrehweilerGemarkungFlur, FlurstückWirtschaftsart u. Lagem²BlattGaugrehweiler2333Gebäude- und FreiflächeRiedstraße 44139999, BV 4Verkehrswert gemäß § 74a ZVG:Grundstück:47.900,00 EUR Bereits in einem früheren Termin wurde der Zuschlag wegen Nichterreichens der 5/10-Grenze bzw. 7/10-Grenze des Verkehrswertes gemäß §§ 85a, 74a ZVG versagt.Grenzen nach §§ 74a, 85a ZVG bestehen daher nun nicht mehr.Gemäß Gutachten handelt es sich um ein mit einem eingeschossigen unterkellerten Einfamilienhaus (Mittelhaus) mit tlw. ausgebautem Dachgeschoss (Annahme nach Eindrücken des Sachverständigen beim Ortstermin) bebautes Grundstück (Fl.St. 2333). Die Wohnfläche beträgt ca. 108 m².Beschlagnahme: 04.10.2024.Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Rockenhausen auf zvg-portal.de
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