Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Mittwoch, 05. August 2026, 10:30 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
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Originaltext der Bekanntmachung
Bei der zu bewertenden Liegenschaft handelt es sich um ein in ca. 1953 errichtetes Reihenendhaus, das ursprünglich im Zusammenhang eines gesamtheitlichen Siedlungsbauvorhabens entstanden ist. Die Eigentümer des zu bewertenden Hausgrundstücks „Verdistr. 21“ verfügen zudem über Bruchteilsanteile an den von den Anwohnern der Siedlung gemeinschaftlich genutzten Wegen und Parkplatzflächen sowie an den rückwärtig entlang der Autobahn gelegenen Grünanlagen. Das zu bewertende 2-geschossige Wohnhaus liegt straßenseitig, am Anfang eines Privatwegs, der von den 3 weiteren anliegenden (Mit)Eigentümern des Wohnblocks genutzt wird; ein zu dem Wohnhaus zugehöriger Außenstellplatz befindet sich auf dem zu bewertenden Hausgrundstück. Das Wohnhaus wurde im zurückliegenden Zeitraum an Dach und Fach modernisiert und hinterlässt einen gepflegten Gesamteindruck. In Teilbereichen (u.a. im Kellergeschoss) besteht jedoch noch Instandhaltungsbedarf. Bewertungsobjekt: Grundbesitz, bebaut mit einem Einfamilien-Reihenendhaus.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Bonn auf zvg-portal.de
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