Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Freitag, 19. Juni 2026, 10:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Garage mit Sondernutzungsrecht
Originaltext der Bekanntmachung
Freistehendes, ehemaliges Einfamilienhaus, das in mehreren Bauabschnitten im Wesentlichen 1993-1995 errichtet und erweitert wurde. Das Gebäude wurde in I-bis II-geschossiger Bauweise, nicht unterkellert und mit einer einseitig angebauter Garage gebaut und im Jahre 2000 in drei Wohnungseigentume mit Abgeschlossenheitsbescheinigung aufgeteilt. Das gesamte Haus -somit die Wohnungen Nrn. 1-3 und die Garage- konnten besichtigt werden. Die Wohnung Nr. 1 ist zum Wertermittlungsstichtag unbewohnbar, stark vernachlässigt und seit Jahren nicht bewirtschaftet. Eine Hausverwaltung besteht nicht. Rücklagen wurden nicht gebildet. Die Wohnung Nr. 1 liegt im Erdgeschoss links und umfasst nach Teilungserklärung einen eigenen Eingang mit Diele, Bad, Wohnraum, Abstellraum (in der TE mit Essen und Küche bezeichnet) einem Waschen- und Trocknen-Raum (innenliegend) und einem Bad-WC (innenliegend) sowie der links angebauten Garage. Die Wohnfläche des Anbaus konnte aus der Bauakte mit 63,76 m² entnommen werden, die im Altbau liegenden Flächen wurden von mir auf Basis der Grundrisse überschlägig mit einer Wohnfläche von 39,66 m². Die gesamte Nutzfläche der Einheit Nr. 1 beträgt 103,42 m² zzgl. der Garage. Besonderheiten s. Gutachten
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Düren auf zvg-portal.de
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