Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Mittwoch, 18. Februar 2026, 11:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Eigentumswohnung
Originaltext der Bekanntmachung
1. Die vorliegende Eigentumswohnung ist Bestandteil einer im Jahr 1929 in 47057 Duisburg - Neudorf-Süd errichteten und 1956 wieder aufgebauten, größeren Wohnanlage, die unter Denkmalschutz steht und als "Einschornstein-Siedlung" bezeichnet wird. Die Eigentümergemeinschaft umfasst die Häuser Kortumstraße 122, 124, 126, 128, Silcherstraße 1, 3, 5, 7 mit insgesamt 40 Wohneinheiten. Die Wohnfläche der gegenständlichen Wohnung beträgt ca. 61 qm und verteilt sich gemäß dem Aufteilungsplan auf zwei Zimmer, eine Küche, eine Diele, ein Badezimmer, einen Abstellraum sowie zwei Balkone. Das Sondereigentum wurde zum Stichtag eigengenutzt. Eine Innenbesichtigung war nicht möglich. Das Gemeinschaftseigentum befand sich in einem durchschnittlich gepflegten Gesamtzustand. Das zu bewertende Sondereigentum ist mit der darüber liegenden Wohnung im zweiten Obergeschoss (Sondereigentum Nr. 5) verbunden worden, wobei letztere über keinen eigenständigen Wohnungseingang mehr verfügt. Es besteht vermutlich eine innen liegende Verbindungstreppe, über die der Zugang erfolgt. 2. Die vorliegende Eigentumswohnung ist Bestandteil einer im Jahr 1929 in Neudorf-Süd errichteten und 1956 wieder aufgebauten, größeren Wohnanlage, die unter Denkmalschutz steht und als "Einschornstein-Siedlung" bezeichnet wird. Die Eigentümergemeinschaft umfasst die Häuser Kortumstraße 122, 124, 126, 128, Silcherstraße 1, 3, 5, 7 mit insgesamt 40 Wohneinheiten. Die Wohnfläche der gegenständlichen Wohnung beträgt ca. 63 m² und verteilt sich gemäß dem Aufteilungsplan auf zwei Zimmer, eine Küche, eine Diele, ein Badezimmer, einen Abstellraum sowie zwei Balkone, wobei augenscheinlich der zweite, straßenseitige Balkon geschlossen und zur Wohnfläche hinzugenommen wurde. Das Sondereigentum wurde zum Stichtag eigengenutzt. Eine Innenbesichtigung war nicht möglich. Das Gemeinschaftseigentum befand sich in einem durchschnittlich gepflegten Gesamtzustand. Das zu bewertende Sondereigentum ist mit der darunter liegenden Wohnung im ersten Obergeschoss (Sondereigentum Nr. 3) verbunden worden, wobei die gegenständliche Wohnung über keinen eigenständigen Wohnungseingang mehr verfügt. Es besteht vermutlich eine innen liegende Verbindungstreppe, über die der Zugang erfolgt. Ansprechpartner: Telefon 0203 2815 211925 Fax 0203 2815 823290 [email protected] Zeichen: 23229-134969521 Kontoverbindung Sicherheitsleistung: ZZJ Hamm IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16 LB Hessen-Thüringen, Verwendungszweck: AG Duisburg, Geschäftszeichen, Sicherheit, Datum der Versteigerung
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Duisburg auf zvg-portal.de
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