Versteigerungstermin vorbei
Der Termin am Donnerstag, 09. April 2026, 09:00 Uhr ist vorbei. Das Ergebnis veröffentlichen die Gerichte nicht.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Einfamilienhaus, siehe Beschreibung
Originaltext der Bekanntmachung
Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen): Hanggrundstück bebaut mit freistehendem Einfamilien-Wohnhaus und Holzschuppen. Baujahr unbekannt. Mit nur einfachem, schalem und nicht ausgebautem Fußwegzugang über die davor liegenden Fremdgrundstücke Flst. 347 und 345 und das eigene Flst. 346 zur öffentlichen Straße, ohne dingliche Sicherung von Zugang und Versorgungsleitung. Fehlender Anschluss an Abwasserkanal. An 3 Seiten Grenzbebauung, an der Nordseite geringer Überbau/Überhang auf das Fremdgrundstück Flst. 342, als unentgeltlich geduldet angenommen. Unwägbarkeiten wg. fehlender Innenbesichtigung. Erhöhtes Verkehrsaufkommen aufgrund überörtlichen Durchgangsverkehr. Lfd. Nr. 2Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen): Hinter liegendes Grundstück. Mit nur einfachem, schalem und nicht ausgebautem Fußwegzugang über die davor liegenden Fremdgrundstücke Flst. 347 und 345 zur öffentlichen Straße, ohne dingliche Sicherung, Zufahrt über die anschließenden land- bzw. fortwirtschaftlichen Grundstücke. Grundstück unbebaut, außer 8m² Fremdüberbau von Flst. 348. Oberfläche verwildertes Gebüsch und Gestrüpp, Spontanvegetation, tlw. Laub- und Nadelgehölze. Begehung dadurch nicht möglich. Nicht ausreichend erschlossen bzw. nicht unzureichend gestaltete (Teil-)Fläche wartebeständiges Bauland, Rest Fortwirtschaft.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Coburg auf zvg-portal.de
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