Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Mittwoch, 20. Mai 2026, 09:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Kfz-Stellplatz (Tiefgarage), Eigentumswohnung
Originaltext der Bekanntmachung
Bei dem im Grundbuch von Bad Salzuflen Blatt 26062 eingetragenen Wohnungseigentum handelt es sich lt. Wertgutachten um die im Aufteilungsplan mit Nr. 6 gekennzeichnete Wohnung im 1. Obergeschoss rechts nebst Balkon und Kellerraum. Die Wohnung umfasst Diele, Gäste-WC, Abstellraum, Bad, Schlaf- und Kinderzimmer, Ankleide, Küche und Wohn-/Esszimmer mit Zugang zum Balkon. Die Wohnung ist ungenutzt und befindet sich bezogen auf den Innenausbau noch im Rohbau. Wohnfläche: ca. 112 m². Ein Kellerraum gehört zum Sondereigentum. Gemeinschaftliche Räume im Keller wie z. B. eine Waschküche stehen zur Verfügung. Bei dem im Grundbuch von Bad Salzuflen Blatt 26071 eingetragenen Teileigentum handelt es sich um den mit Nr. 6 des Aufteilungsplanes gekennzeichneten KFZ-Einstellplatz in der Tiefgarage. Wohnung und Stellplatz befinden sich ein einem unterkellerten, 2-geschossigen Wohnhaus (Baujahr 2018) mit ausgebautem Dachgeschoss, Das Haus ist in 9 Wohneinheiten aufgeteilt. Im Keller befinden sich Abstell- und Technikräume und eine Tiefgarage mit 9 Stellplätzen. Grundstücksgröße: 1284 m².
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Lemgo auf zvg-portal.de
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