Chronologie
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Einfamilienhaus mit Anbau
Originaltext der Bekanntmachung
Einfamilienhaus mit Anbau in 51063 Köln-Holweide, Andersenstraße 19 Das insgesamt 97 m² große Grundstück ist bebaut mit einem zweigeschossigen, nicht unterkellerten Gebäude mit Satteldach. Das Flurstück Nr. 197 (5 m²) gehört als Bürgersteigfläche zur Fläche der Erschließungsanlage „Andersenstraße“ und ist auf Dauer einer privaten Nutzung entzogen Die Wohnfläche beträgt ca. 53 m² für 3 Zimmer, Küche und 1 Badezimmer, Nutzfläche 15 m² für einen ausgebauten Speicherboden (1 Raum, kein Aufenthaltsraum). Das vor 1900 errichtete Gebäude wurde nicht wesentlich modernisiert (bzw. die durchgeführten Maßnahmen liegen bereits länger zurück). Es besteht ein nachbarlicher Überbau, welcher in gegenseitiger Duldung weitergeführt wird. Eine behördliche Genehmigung bzgl. einer Änderung der vorhandenen Bebauung ist angesichts der baulichen Zustände und durch den vorhandenen Überbau unwahrscheinlich. Eine Weitergabe der Kontaktdaten der Gläubigerin kann gem. DSGVO nicht - auch nicht telefonisch - erfolgen. Gutachteneinsichten können zu den allgemeinen Publikumszeiten des Gerichts oder nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Entsprechende Termine können online auf der Internetseite des Amtsgerichts Köln oder telefonisch unter den Nummern 0221/7711-323, 842, 782 oder 197 vereinbart werden. Geben Sie hierbei unbedingt das Aktenzeichen des Verfahrens an (z.B. 93 K …/25)
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Köln auf zvg-portal.de
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