Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Dienstag, 17. November 2026, 09:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Einfamilienwohnhaus mit Flachdachgarage
Originaltext der Bekanntmachung
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein mit einem Einfamilienwohnhaus als Doppelhaushälfte mit angebauter Flachdachgarage bebautes Grundstück. Das nach Nordwesten ausgerichtete 338 m² große Grundstück befindet sich in einem Wohngebiet. Das 2005 errichtete Einfamilienwohnhaus wurde als eingeschossiges Gebäude mit ausgebautem Dachgeschoss errichtet. Der Spitzboden wird über eine normale Geschosstreppe erschlossen. Somit ist eine höherwertig Nutzung des Spitzbodens (keine Wohnfläche) möglich. Die Wohnfläche des Wohnhauses beträgt im Erd- und im Dachgeschoss 116 m². Im Spitzboden befinden sich weitere 28 m² Nutzfläche. Eine Innenbesichtigung der Gebäude war nicht möglich. Die Bewertung erfolgte ausschließlich auf der Grundlage der von der öffentlichen Verkehrsfläche aus möglichen Außenbesichtigung und der vorliegenden Unterlagen.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Geldern auf zvg-portal.de
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